Landtagsausschüsse
- Die Aufgaben und den Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse sind in der Satzung der Woiwodschaft Großpolen (Beschluss Nr. XVI/201/2003 Landtag der Woiwodschaft Großpolen vom 24. November 2003 zur Beschließung der Satzung der Woiwodschaft Großpolen) im Abschnitt III: Landtagsausschüsse enthalten.
- Die Aufgaben der Ausschüsse bestehen darin, dem Landtag bei der Erfüllung seiner Pflichten behilflich zu sein. Zu diesem Zwecke beruft der Landtag feste und zeitweilige Ausschüsse. Sie sind dem Landtag unterordnet und legen ihm einen Rahmenarbeitsplan und Berichterstattungen über durchgeführte Aufgaben vor.
- Die Ausschüsse setzen sich ausschließlich aus Abgeordneten zusammen und den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Landtag auf Antrag des Ausschusses.
- Die Ausschüsse arbeiten in Sitzungen, im Einklang mit dem durch den Landtag angenommenen Rahmenarbeitsplan. An den Sitzungen können andere eingeladene Personen teilnehmen. Bei jeder Sitzung wird ein Protokoll geführt.
- Alle Entscheidungen werden während der Arbeit der Kommissionen in offener Wahl abgestimmt, unter Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Anzahl der Mitglieder des Ausschusses. An der Abstimmung nehmen ausschließlich die Mitglieder des Ausschusses teil.
Gegenwärtig aktive Landtagsausschüsse
- REVISIONSAUSSCHUSS
- HAUSHALTSAUSSCHUSS
- STATUT- AUSSCHUSS
- AUSSCHUSS FÜR REGIONALENTWICKLUNGSPOLITIK UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
- AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, RAUMPLANUNG UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR
- AUSSCHUSS FÜR FAMILIE, SOZIALPOLITIK UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
- AUSSCHUSS FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LANDWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
- AUSSCHUSS FÜR UMWELTSCHUTZ UND WASSERVERSORGUNG
- AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT
- KULTUSAUSSCHUSS
- AUSSCHUSS FÜR SPORT UND TOURISMUS